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Rumpf & Deck
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Positionslichter
Die Lichterführung von Wasserfahrzeugen ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Schiff muss bei Nacht und bei verminderter Sicht Navigationslaternen führen. Welche Rundumlichter oder Sektorenlichter gezeigt werden müssen, hängt von Fahrtzustand, Antriebsart und Schiffslänge ab. Vor noch nicht allzu langer Zeit wurden zum Zweck der Fahrtbeleuchtung Petroleumlampen, bzw. Positionslampen mit Petroleumbrenner verwendet. In der Berufsschifffahrt werden bei unbemannten Schiffen oder Festliegern gelegentlich noch Propan-Postionslaternen verwendet. Petroleumlaternen ...























































































































